Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03.06.2019

Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:

Die Ortsgemeinde Lehmen, Hauptstraße 71, 56332 Lehmen ist bemüht, ihren Webseitenauftritt im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit

Die Webseite www.gemeinde-lehmen.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Alternativ-Texte werden stellenweise noch ergänzt.
  • Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar.
  • Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, die via Youtube eingebettet werden), liegen nicht barrierefrei vor.
  • Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei.
  • Ein Teil der PDF-Dokumente und Formulare ist nicht barrierefrei.

Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei den bereits bestehenden Inhaltenunwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.

Feedback/Kontaktangaben

Feedback zur Barrierefreiheit der Webseite gemeinde-lehmen.de richten Sie bitte an folgende Stelle:

Gemeinde Lehmen
Internet-Team
Hauptstraße 71
56332 Lehmen

E-Mail: webmaster[at]gemeinde-lehmen.de

Sie können auch gerne das nachfolgende Kontaktformular nutzen. Wenn Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, teilen Sie uns bitte in Ihrer Nachricht eine alternative Möglichkeit mit, wie wir mit Ihnen in Kontakt treten können (z. B. via Telefon oder Postanschrift).


    Erstellung dieser Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt. Diese Erklärung wurde auf Basis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer vom Internet-Team der Ortsgemeinde durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 17.09.2020 überprüft.

    Durchsetzungsverfahren

    Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
    Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
    Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz
    Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
    Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
    E-Mail: lb[at]msagd.rlp.de