Amtliche Meldung

Informationen der Verwaltung zum WKB

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vielleicht haben Sie dieser Tage eine Bürgerinformation des Vereins Bürgerinitiative Lehmen zum Thema wiederkehrender Beitrag/ Straßenerhaltung bekommen.

Die Gemeindeverwaltung möchte Ihnen gerne die aktuelle Sachlage vorstellen.

Ich möchte hier verkürzt und möglichst verständlich aufzeigen, wie sich der WKB aus Sicht der Verwaltung darstellt:

Vorab möchte ich um Verständnis bitten dass ihre demokratisch gewählten Vertreter selbstverständlich den Ort Lehmen, seine Bürger seine Infrastruktur und damit auch seine Straßen als eine bürgergemeinschaftliche Einheit sehen die sich in allen Lebensbereichen nicht ohne weiteres trennen lässt.

Entgegen den Informationen im Schreiben des Bürgerinitiative-Vereins liegt es nicht allein im Ermessen der Kommune, einen Ort in Abrechnungseinheiten zu unterteilen.

Die Gemeinde legt einzelne Abrechnungseinheiten per Satzung fest. Diese ist zu begründen.

(KAG §10a Abs.1 Satz 2)

Es gibt jedoch dazu klare Richtlinien und Aussagen im Kommunalabgabengesetz sowie der Rechtsprechung.

Vor den Gerichten müssen die mehrheitlich beschlossenen Satzungsinhalte bestehen.

Das Kommunalabgabengesetz hat sich im Jahr 2020 an einem wesentlichen Punkt geändert: Paragraph 10a Absatz 1 KAG besagt nun :

Ein räumlicher Zusammenhang wird in der Regel nicht durch Außenbereichsflächen von untergeordnetem Ausmaß oder topographische Merkmale wie Flüsse, Bahnanlagen oder klassifizierte Straßen, die ohne großen Aufwand gequert werden können, aufgehoben.“

Das bedeutet im Klartext:

Das Dorf Lehmen wird durch die L82 nicht geteilt, sondern, im Gegenteil, miteinander erst verbunden. Es liegt insgesamt eine zusammenhängende, wenn auch bänderartige, Wohnbebauung und damit ein räumlicher Zusammenhang vor. Im alten Ortskern liegen z.B. Bäcker, Kirche, Kita ect., über die neueren Straßen in den Neubaugebieten sind z.B. die Sportstätten erreichbar.

Die Rechtsprechung hat sich entsprechend angepasst. Belastbar werden in Zukunft nur noch Urteile sein die nach der Gesetzesänderung in 2020 gesprochen wurden.

z.B das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.06.2020 6 C 10927/19.OVG

Dort wird als Orientierungswert für ein Abrechnungsgebiet die Zahl von 3000 Einwohnern zugrunde gelegt.

Da ist Lehmen mit seinen 1000 Einwohnern deutlich darunter.

Dort heißt es:

“Jede verselbständigte Abrechnungs-Einheit muss sich nach ihrem tatsächlichen

Erscheinungsbild von dem übrigen Gemeindegebiet mit hinreichender Deutlichkeit abgrenzen lassen.”

Eine rechtliche zwingend notwendige Trennung wie beim Ortsteil Moselsürsch ist für die Neubaugebiete nicht gegeben.

Die Bewohner in der Bergstraße können sich an der Grundstücksgrenze mit den Bewohnern aus dem Neubaugebiet unterhalten.

Dann kann so groß die räumliche Abgrenzung nicht sein.

Dies ist auch der Grund dafür, warum bereits der alte Gemeinderat und der Rat davor diese Haltung immer mehrheitlich gewahrt hatten.  Wir als Verwaltung sehen Lehmen als einen Ort. Auch wenn es am Wald- und Sommernachtsfest immer ein Fußballspiel Altstadt gegen Neustadt gibt.

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