StellDichEin wird vorerst eingestellt
Liebe Mitbürger, liebe Gäste,
Das beliebte StellDichEin muss in seiner bisherigen Form leider eingestellt werden.
Die Veranstaltung stand wegen Ihrer deutlichen Regelmäßigkeit von Beginn an nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nach dem Gaststättengesetz §12.
Eine weitere Gestattung wurde nun nicht mehr erteilt mit der Bitte die Veranstaltung in ihrer bisherigen Form einzustellen.
Zusammenkünfte mit kommerziellem Ausschank von Alkohol können leider nur gestattet werden wenn sie einen besonderen Anlass haben. Zum Beispiel ein Weinfest, ein Adventsbasar oder Ähnliches.
Ansonsten benötigt man eine Gaststättenerlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes.
Diese muss jedoch personen- betriebsart- oder projektbezogen sein.
Durch die Wechselnden Anbieter ist leider auch dies nicht, im Sinne des Gesetzes, gegeben.
Zuständig für die Gestattung ist die Verbandsgemeindeverwaltung.
Diese wird jedoch von übergeordneten Behörden von Zeit zu Zeit geprüft.
Weil immer wieder auf die Regelmäßigkeit der Veranstaltung hingewiesen wurde
konnte die VG dies nun nicht länger zulassen.
Leider scheiterten auch kurzfristige Rettungsversuche.
Für Lehmen sehr schade, denn das StellDichEin war bisher eine schöne Sache.
Bleibt zu hoffen, dass eine Alternative gefunden werden kann, die uns alle weiterhin Freude macht.
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