Amtliche Meldung

Jagdgenossenschaft Lehmen – Moselsürsch

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft

Lehmen – Moselsürsch

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lehmen – Moselsürsch werden zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 29.04.2022, um 20.00 Uhr, ins Gasthaus zur Post, Dreckenach  eingeladen.

 

Christoph Etzkorn, Jagdvorsteher

 

Wer ist Jagdgenosse

Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist eine sogenannte Zwangsmitgliedschaft; es bedarf keiner Beitrittserklärung (oder Austrittserklärung). Die Mitgliedschaft besteht kraft Gesetzes. Aus dieser Mitgliedschaft ergeben sich Rechte und Pflichten, die in der Satzung der Jagdgenossenschaft, deren Grundlage eine Mustersatzung der Obersten Jagdbehörde ist, näher geregelt sind.

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